Viele Lüftungsplaner sind sich beim projektieren einer Anlage zur Parkgaragenbelüftung unsicher, ob diese mit einer CO-Überwachung ausgerüstet werden soll oder nicht.
Einziger Anhaltspunkt sind die SWKI96-1 Richtlinien, die jedoch äusserst vielfältig interpretiert werden können.
Um Hinweise zu erhalten, wie hoch das Energiesparpotential beim Einbau oder der Nachrüstung einer CO-Überwachung ist, haben wir eine entsprechende Versuchreihe gestartet.
In zwei bestehenden Parkhäusern wollen wir die Ventilatorlaufzeit vergleichen, wenn die Ventilatoransteuerung mit einer herkömmlichen Tür/Lichtkontaktsteuerung und anderseits mit einer CO-Überwachung versehen sind. Bei den Parkhäusern haben wir eines mit und eines ohne Durchgangsverkehr (nur Parkverkehr) ausgewählt.
Typisch für öffentliche Parkhäuser in geschlossener Bauweise. Wie nachfolgende Grafik aufzeigt, hat sich die Ventilatorlaufzeit um 72% reduziert. Man kann annehmen, dass sich in anderen Parkhäusern ähnliche Einsparungen generieren lassen.
Typisch für private Parkgaragen in geschlossener Bauweise.
Wie nachfolgende Grafik aufzeigt, hat sich die Ventilatorlaufzeit um 82% reduziert. Man kann annehmen, dass sich in anderen Parkhäusern ähnliche Einsparungen generieren lassen.
Die Versuche haben gezeigt, dass sowohl in öffentlichen, als auch in privaten Parkhäusern ein grosses Sparpotential erschlossen werden kann, wenn man eine CO-Überwachung einplant oder bei bestehenden Gebäuden nachrüstet.
Bei der Beurteilung des Energiesparpotentials wurde nur vom sparpotential der elektrischen Energie der Ventilatoren ausgegangen. Weiter sollte auch die im Winter abgeführte Wärme sowie die Minderkosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Ventilation berücksichtigt werden.